Bundesverfassung Art.13 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.
Datenschutzgesetz Art. 7Personendaten müssen durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Lesen und Bearbeiten geschützt werden.